Steirischer Jagdschutzverein Ausseerland
Zweigverein des Steirischen Jagdschutzvereins
ZVR-Zl: 1719293212
A-8983 Bad Mitterndorf, Thörl 140
E-Mail: ausseerland@jagdschutzverein.at
Schießanlage Steinbergwiese

Benützungs- Schießzeiten
Die jagdliche Schießanlage "Steinbergwiese" des JSV Zweigverein Ausseerland darf ausschließlich von aktiven Mitgliedern (Mitgliedsbeitrag wurde bezahlt) des Vereins zu folgenden Schießzeiten unter Einhaltung der Schießordnung benutzt werden:
Aus Haftungsgründen ist die Einzahlung des Mitgliedsbeitrages und eine gültige Jagdkarte oder eine entsprechende Haftpflichtversicherung die Grundvoraussetzung für die Benützung der Schießstätte Steinbergwiese. Bei jeder Benützung der Schießstätte ist die ausgehängte Schießordnung zwingend einzuhalten und muss sich jeder Schütze im Schussbuch eintragen.
Bei jedem Schießen sind beide Schranken zu schließen und die beiden roten Warnflaggen aufzustellen. Eine beim Zugang zur Schießhütte (ehemalige Schießhütte Kraxner) und die Zweite bei der Absperrung des Weges vor dem Kugelfang. Außerdem ist jeder Benutzer für die Herstellung aller Sicherheitsvorkehrungen und der sicheren Schussabgabe selbst verantwortlich. Der Verein ist bei Unfällen allenfalls schad- und klaglos zu halten.
Jeder Nutzer hat sich im aufgelegten Schussbuch einzutragen - auch bei Gruppen haben sich alle Nutzer einzutragen nicht nur einer!
April bis August: Mo-Sa von 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00
September und Februar: Mo-Sa von 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:00
Oktober und Jänner: Mo-Sa von 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:00
November und Dezember: Mo-Sa von 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:00
An Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung nur für vorangemeldete Veranstaltungen möglich
Die Abgabe von Schüssen darf nur aus den vorgesehenen Ständen und auf die vorgesehen Ziele erfolgen. Eine Abgabe von Schüssen aus Feuerwaffen im Eingangsbereich der Hütte ist streng verboten!
Jeder Schütze ist für seine Schussabgabe selbst verantwortlich!
Jeder Schütze ist für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen selbst verantwortlich!
Die Abgabe von Schüssen darf nur aus den vorgesehenen Ständen und auf die vorgesehen Ziele erfolgen. Eine Abgabe von Schüssen aus Faustfeuerwaffen im Eingangsbereich der Hütte ist streng verboten!
Aktuell kann der Schlüssel für die Schießanlage bei Herrn Christian Kurz +436641238077 auf dem Weg zur Steinbergwiese abgeholt werden. Bitte vorzeitig anfragen damit die Schlüsselübergabe geregelt werden kann.
Schießordnung
Gültig für die Schießanlage „Steinbergwiese“ des steirischen Jagschutzvereines Zweigverein Ausseerland.
Die Schießordnung wurde gemäß der ÖNORM:S1240 erstellt.
Aufgrund der kombinierten Schießstätte – Langwaffen, Pistolen und Revolver, sowie Schrot darf immer nur eine Anlage benützt werden.
Für die andere Anlage besteht während dieser Zeit strengstes Benützungsverbot.
Aufgabe des Schießleiters:
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Mit der Aufsicht über jedes Schießen ist ein Schießleiter zu beauftragen
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Der Schießleiter muss zuverlässig und sachkundig sein
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Er hat den Schießbetrieb ständig zu beaufsichtigen
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Er hat Sorge zu tragen, dass die Verhaltensregeln, sowie die sonstigen Bestimmungen eingehalten werden
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Ihm obliegt die Überwachung bzw. Kontrolle der Absperrmaßnahmen, sowie der Warn- und Signalflaggen vor und während des Schießens
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Ihm obliegen ferner die Einteilung und Überwachung des Hilfspersonales (Schreiber, Anzeiger und dergleichen.
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Der Schießleiter hat über Beginn „Feuer frei“ und Unterbrechung „Feuer einstellen“ sowie über die Beendigung des Schießens „Feuer einstellen, entladen“ zu entscheiden.
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Ihm steht jederzeit das Recht zu, Waffen und Munition, die beim Schießen Verwendung finden zu überprüfen und deren sicheren Nutzungszustand festzustellen.
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Er hat ferner die Pflicht, Schützen die mit einem Waffenverbot belegt wurden, unverzüglich vom Schießbetrieb auszuschließen. Er hat weiters das Recht, Personen, die den Schießbetrieb stören oder die Sicherheit gefährden, von der Schießanlage zu weisen. Ebenso hat er Personen, bei denen Alkohol oder Drogeneinfluss erkennbar ist, vom Schießplatz wegzuweisen.
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Schützen und Gäste, die zum ersten Mal die Schießanlage benützen, sind von ihm oder einem hierfür Beauftragtem zu unterweisen und mit der Schießstätten-Ordnung vor Nutzungsbeginn vertraut zu machen
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Im aufliegenden Schießstättenbuch sind insbesondere Unfälle, schadhafte oder unzureichende Sicherheitseinrichtungen zu vermerken.
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Werden unzureichende Sicherheitseinrichtungen festgestellt, ist jeglicher Schießbetrieb bis zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustand, untersagt.
Verhaltensregeln für den Schützen:
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Den Anordnungen des Schießleiters ist ausnahmslos Folge zu leisten
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Die am Schießen beteiligten Personen dürfen weder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
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An den Schützenständen dürfen sich mit Ausnahme der Schießaufsicht, nur jene Schütze aufhalten, die zum Schießen aufgerufen wurden
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Die Schießanlage darf nicht mit geladener Waffe betreten werden
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Ebenso darf der Schützenstand nicht mit der geladenen Waffe verlassen werden
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Waffen- oder Munitionsdefekte sind dem Schießleiter unverzüglich anzuzeigen
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Die Waffen dürfen nur am Schützenstand geladen werden, wobei der Lauf stets in Richtung des Zielobjektes (Geschoßfang) gerichtet sein muss.
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Nur genehmigte und zur Verwendung vorgesehen Zielobjekte dürfen beschossen werden.
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Das Umdrehen mit geladener Waffe ist strengstens verboten.
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Waffen dürfen nur ungeladen und je nach Art der Waffe gesichert, gebrochen, mit offenem Verschluss, abgenommenen Magazin, ausgeschwenkter Trommel abgestellt oder abgelegt werden
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Dies gilt auch bei angeordneter Feuerunterbrechung, Beendigung des Schießens, ebenso bei persönlicher Prause, Scheibenwechsel oder Standwechsel.
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Fremde Waffen dürfen ohne ausdrückliche Bewilligung des Besitzers nicht berührt werden
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Beim Schießen ist eine geeignete Schießbrille und ein geeigneter Gehörschutz zu tragen.
Zusatz für den Schießstand Pistolen und Revolver:
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Beim Schießen dürfen sich in der Schießhütte nur der Schießleiter und die vorgesehenen Standbenützer aufhalten.
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Die anderen beim Schießen beteiligten Personen dürfen sich ausschließlich nur hinter der Schießhütte aufhalten. Der Aufenthalt im Bereich der seitlichen Geschoßfänge ist ebenso ausnahmslos untersagt.
Zusatz für den Schießstand Schrot:
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Das Schrotschießen ist nur nach Genehmigung des Vorstandes erlaubt
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Das Schießen mit Schrotwaffen ist ausnahmslos unmittelbar vor dem Hauptgebäude gestattet. Es darf nur der Schütze und die Schießaufsicht anwesend sein.
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Weiters ist ausnahmslos ausschließlich die Verwendung von Schroten mit einer maximalen Körnung von 2,5 mm statthaft.
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Die Hauptschussrichtung ist wie folgt zwingend einzuhalten:
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Während die Verwendung des Schrotstandes ist der Aufenthalt für alle sonstige Personen jedenfalls hinter der gedachten Linie der südlich gelegenen Gebäudefront einzuhalten.
Der Vorstand des Zweigvereins Ausseerland

